Portrait
Der VIL (Verein der Innerschweizer Logopädinnen und Logopäden) ist der Berufsverband der in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug tätigen Logopädinnen und Logopäden.
Der VIL vertritt als Regionalverband mit seinen Sektionen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug die berufs- und standespolitischen Interessen der Mitglieder, bietet Weiterbildung an und ist verantwortlich für eine gute Zusammenarbeit zwischen seinen Sektionen.
Der VIL zählt gegenwärtig 235 Mitglieder. Die Zugehörigkeit zum VIL beinhaltet gleichzeitig die Mitgliedschaft im DLV (Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband).
Organigramm und Statuten können hier geladen werden.
Mitgliedschaft
Dem VIL können Aktivmitglieder, ausserordentliche Mitglieder, Passivmitglieder und Ehrenmitglieder angehören.
Aktivmitglieder
Aktivmitglieder sind Logopädinnen, die ein von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkanntes Diplom besitzen und im Vereinsgebiet tätig sind. Logopädinnen mit ausländischem Diplom müssen die Diplom-Gleichwertigkeitsempfehlung durch die EDK vorweisen können.
Aktivmitglieder der Sektion Luzern sind zusätzlich Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalverbände (ALP).
Ausserordentliche Mitglieder
Ausserordentliche Mitglieder sind Aktivmitglieder, die gleichzeitig einem zweiten oder mehreren Mitgliederverbänden des DLV angehören.
Passivmitglieder
Passivmitglieder sind
• Logopädinnen, die nicht im Beruf oder im Vereinsgebiet tätig sind.
• Logopädinnen mit ausländischem Diplom, die die Diplom-Gleichwertigkeitsempfehlung durch die EDK nicht vorweisen können. Die Passivmitgliedschaft besteht auch in der Zeit der Absolvierung der Ausgleichsmassnahmen.
• Alle Personen, die an der Logopädie interessiert sind.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderer Weise im Bereich der Logopädie verdient gemacht haben. Sie werden vom Vorstand auf Antrag hin ernannt.
Aufnahme – herzlich willkommen im VIL !
Aufnahmegesuche sind schriftlich, zusammen mit einer Kopie des Diploms, an die Mitgliederverwaltung zu richten. Das Anmeldeformular können sie als pdf-Datei herunterladen oder bei der Mitgliederverwaltung anfordern.
VIL, Sylvia Bieri, Friedenstrasse 9, 6004 Luzern.
Austritt
Der Austritt ist mit einem kurzen Austrittsgesuch der Mitgliederverwalterin schriftlich mitzuteilen und erfolgt nur auf Ende des Kalenderjahres.
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Der VIL (Verein der Innerschweizer Logopädinnen und Logopäden) ist der Berufsverband der in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug tätigen Logopädinnen und Logopäden.
Der VIL vertritt als Regionalverband mit seinen Sektionen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug die berufs- und standespolitischen Interessen der Mitglieder, bietet Weiterbildung an und ist verantwortlich für eine gute Zusammenarbeit zwischen seinen Sektionen.
Der VIL zählt gegenwärtig 235 Mitglieder. Die Zugehörigkeit zum VIL beinhaltet gleichzeitig die Mitgliedschaft im DLV (Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband).
Organigramm und Statuten können hier geladen werden.
Mitgliedschaft
Dem VIL können Aktivmitglieder, ausserordentliche Mitglieder, Passivmitglieder und Ehrenmitglieder angehören.
Aktivmitglieder
Aktivmitglieder sind Logopädinnen, die ein von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkanntes Diplom besitzen und im Vereinsgebiet tätig sind. Logopädinnen mit ausländischem Diplom müssen die Diplom-Gleichwertigkeitsempfehlung durch die EDK vorweisen können.
Aktivmitglieder der Sektion Luzern sind zusätzlich Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalverbände (ALP).
Ausserordentliche Mitglieder
Ausserordentliche Mitglieder sind Aktivmitglieder, die gleichzeitig einem zweiten oder mehreren Mitgliederverbänden des DLV angehören.
Passivmitglieder
Passivmitglieder sind
• Logopädinnen, die nicht im Beruf oder im Vereinsgebiet tätig sind.
• Logopädinnen mit ausländischem Diplom, die die Diplom-Gleichwertigkeitsempfehlung durch die EDK nicht vorweisen können. Die Passivmitgliedschaft besteht auch in der Zeit der Absolvierung der Ausgleichsmassnahmen.
• Alle Personen, die an der Logopädie interessiert sind.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderer Weise im Bereich der Logopädie verdient gemacht haben. Sie werden vom Vorstand auf Antrag hin ernannt.
Aufnahme – herzlich willkommen im VIL !
Aufnahmegesuche sind schriftlich, zusammen mit einer Kopie des Diploms, an die Mitgliederverwaltung zu richten. Das Anmeldeformular können sie als pdf-Datei herunterladen oder bei der Mitgliederverwaltung anfordern.
VIL, Sylvia Bieri, Friedenstrasse 9, 6004 Luzern.
Austritt
Der Austritt ist mit einem kurzen Austrittsgesuch der Mitgliederverwalterin schriftlich mitzuteilen und erfolgt nur auf Ende des Kalenderjahres.
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
VIL-Beitrag
DLV-Beitrag
Rechtshilfefond
K/SBL-Beitrag
ALP-Beitrag
Total
DLV-Beitrag
Rechtshilfefond
K/SBL-Beitrag
ALP-Beitrag
Total
110.-
164.-
1.-
15.-
5.-
290.-
164.-
1.-
15.-
5.-
290.-
Fr.
Fr.
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Fr.
nur für die Sektion Luzern
(bzw. 295.- für Luzern)
Ausserordentliche
Mitglieder und Passivmitglieder bezahlen nur den
VIL-Beitrag.
